Bescheinigungen

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Freistellungsbescheinigung

Finanzamt Wiesbaden

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Gültig vom 03.06.2024 bis zum 02.06.2025


Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Finanzamt Wiesbaden

Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen im Sinne des §13b Abs.2 Nr.4 UStG

Gültig vom 05.06.2022 bis zum 02.06.2025